Homeoffice im Blickpunkt der Unternehmerhaftung (AG)

Das Corona-Virus zwingt immer mehr die Unternehmen zu einer kreativen Lösung in der Arbeitswelt zu finden. Daher wird das derzeitige Modell des Homeoffice sehr gerne und rasch als Lösung propagiert.

Doch was bedeutet dies für die Arbeitgeber (AG). Im Zuge der Arbeitsweltwandlung werden immer mehr bürotechnische und administrative Arbeiten von Zuhause erledigt und somit gewährt der Arbeitgeber einen sogenannten Homeoffice-Arbeitsplatz. Um dies dem Arbeitnehmer erlauben zu können, sind einige Punkte zu beachten, um den Arbeitgeber (AG) und die Arbeitnehmer/Innen (AN) zu schützen.

Daher ist es umso wichtiger eine Zusatzvereinbarung zum Arbeitsvertrag zu erstellen. Wenn jedoch mehrere AN diese Tätigkeit von Zuhause nachgehen, dann kann auch eine allgemein gültige rechtliche Betriebsanweisung/Dienstanweisung erstellt werden, welche von jedem betroffenen AN zu Kenntnis genommen werden muss.

  1. Arbeitszeitregelung:
  2. Arbeitsrecht:
  3. Arbeitsstättenverordnung:
  4. Datenschutz:
  5. Arbeitsschutz:
  6. Hausrecht:

Für vertragsrechtliche Ausgestaltung dieser Punkte kontaktieren Sie am besten ihren Rechtsanwalt.

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