Schritt für Schritt
zur Arbeitssicherheit

Für einen runden Kreislauf bedarf es einen ersten Schritt und dieser ist der Mutigste. Denn damit beginnt die Reise zu einem sicheren Unternehmen.

Gefährdungsbeurteilung

Eine Gefährdungsbeurteilung (kurz: GBU) schafft die Basis für effektiven betrieblichen Arbeitsschutz. Daher ist sie für alle betrieblichen Arbeitgeber gemäß Arbeitsschutzgesetz und anderen Vorgaben verpflichtend. Die Beurteilung ermittelt Gefährdungsfaktoren, bewertet diese und legt angemessene Arbeitsschutzmaßnahmen fest. Später überprüft sie deren Umsetzung und liefert eine laufende Fortschreibung der Gefährdungsbeurteilung.

Als Experte für Arbeitssicherheit und Gefährdungsbeurteilungen begegnen mir quer durch alle Branchen immer wieder identische Gefährdungsfaktoren. In den einzelnen Betriebsstätten nehmen sie aber unterschiedliche Formen oder Gefährdungsmaße an. Jedes Unternehmen ist auch in diesem Bereich einzigartig und erfordert eine ebenso individuelle Gefährdungsbeurteilung mit angepasster, aussagekräftiger Dokumentation als Nachweis für die Gewährleistung ordentlichen gesetzeskonformen Arbeitsschutzes.

Mitarbeiterbindung

Mitarbeiterbindung oder -gewinnung, Mitarbeitermotivation und -zufriedenheit stellen in Zeiten des Fachkräftemangels einen wichtigen unternehmerischen Erfolgsfaktor dar. Gerade den KMU fehlen dabei oft die umfangreichen Möglichkeiten großer Unternehmen. Sie können aber auch mit kleinem Aufwand schon viel für die Mitarbeiterbindung tun – zum Beispiel beim Arbeitsschutz mit einer Arbeitssicherheit, die mehr als die gesetzlichen Anforderungen erfüllt. So erfahren Mitarbeiter Wertschätzung und Motivation. Oft nehmen Unternehmen dagegen den Arbeitsschutz mit Gefährdungsbeurteilung und anderen Auflagen nur als eher lästige Verpflichtung wahr, dabei liegt hier eine große Chance, zufriedenere und gesündere Mitarbeiter zu gewinnen oder die Mitarbeiterbindung zu steigern.

Das senkt unmittelbar teure Ausfälle sowie Krankheitszeiten und langfristig wirkt sich die bessere Mitarbeiterbindung dann durch geringere Fluktuation ein zweites Mal positiv aus.

Dokumentation

Die Dokumentation bildet einen wichtigen Teil von Arbeitsschutz und -sicherheit. Erst Arbeitsschutzdokumente machen alle getroffenen Maßnahmen transparent und damit nachvollziehbar. Gesetze und Verordnungen schreiben sie vor, verlangen aber oftmals keine konkrete Form oder einen bestimmten Umfang für diese Nachweise. Im Rahmen meiner langjährigen Tätigkeit im Bereich Arbeitssicherheit habe ich dafür eine eigene Dokumentation entwickelt, die Ihnen zu allen Aspekten klare Informationen und eindeutige Nachweise liefert. Im Fall der Fälle kommt ordentlichen Nachweisen und einer detaillierten Dokumentation entscheidende Bedeutung zu.

Nach einem Unfall verlangen Arbeitsschutzbehörden, die Unfallversicherung und manchmal auch die Staatsanwaltschaften nach der Dokumentation des Arbeitsschutzes. Sie wird dann oft zum zentralen Beweis zur Einhaltung der Arbeitssicherheit und darf im Risikomanagement eines Unternehmens niemals fehlen.

Arbeitsschutzdokumente

Neben der Dokumentation zur Gefährdungsbeurteilung gibt es noch eine Reihe weiterer Arbeitsschutzdokumente, die nach verschiedenen Vorschriften für längere Zeit verwahrt werden müssen. Kurioserweise fehlt gerade für die Gefährdungsbeurteilungsnachweise eine explizite, allgemeingültige Aufbewahrungsfrist. Die laufende Fortschreibung sichert nur den aktuellen Stand, aber manchmal wird es genauso wichtig, Arbeitsschutz für einem früheren Zeitpunkt nachträglich belegen zu können.

Im Bereich Mutterschutz würden hierbei zwei Jahre genügen, im Umgang mit krebserzeugenden oder erbgutverändernden Stoffen müssten es sogar 40 Jahre sein. Von solchen Spezialfällen abgesehen, empfiehlt sich zur Sicherheit von Unternehmen und Verantwortlichen bei der GBU immer die verbreitete zehnjährige Aufbewahrungsfrist für viele Arbeitsschutzdokumente.

Wirtschaftlichkeit

Immer wieder taucht die Frage nach der Wirtschaftlichkeit von Arbeitsschutz auf. Unternehmensverantwortliche sehen einmalige und laufende Kosten für die Arbeitssicherheit, es fehlt ihnen aber an klaren Rückmeldungen zu Nutzen und Wirtschaftlichkeit. Dazu hat die Gießener Justus-Liebig-Universität vor einigen Jahren ein paar klare Forschungsergebnisse festgehalten und die Wirtschaftlichkeit von Arbeitsschutzmaßnahmen dabei nachgewiesen: unter anderem durch eine Reduzierung der Ausfallzeiten durch weniger Arbeitsunfälle oder betrieblich verursachte Erkrankungen.

Hier spiegelt sich die Wirtschaftlichkeit direkt wider. In anderen Faktoren zeigt Arbeitsschutz eine nicht-monetäre, aber mindestens ebenso wertvolle Wirtschaftlichkeit: durch ein besseres Unternehmensimage, durch höhere Mitarbeiterzufriedenheit und eine stärkere Mitarbeiterbindung.

Empathie

Empathie macht einen Großteil meiner Arbeit aus. Denn Arbeitsschutz und sein Aufbau oder die Beurteilung und Dokumentation drehen sich nur vordergründig um Gefährdungsfaktoren oder Schutzmaßnahmen. Arbeitssicherheit ist für die Menschen – die Mitarbeiter – der Unternehmen gemacht. Nur gemeinsam mit ihnen erreicht der Arbeitsschutz erst seine ganze Wirkung. Um diese wichtige Botschaft weiterzutragen, sind in meiner Funktion und ebenso von Seiten der Unternehmen viel Empathie und Kommunikation notwendig.

Empathie bedeutet dabei, auf die Mitarbeiter zuzugehen, ihnen zuzuhören und ihre Anregungen oder Ängste aufzugreifen und zu berücksichtigen, wann immer es geht. Empathie gewinnt die Menschen dann schnell für eine gute Zusammenarbeit – und das nicht nur bei der Arbeitssicherheit.

Notfallplanung

Auch der höchste Arbeitsschutz kann keine absolute Garantie schaffen, dass nie etwas passieren wird. Er vermag es aber, das Risiko nach bestem Wissen und Gewissen zu minimieren. Deswegen sollte eine Notfallplanung für das eine oder andere Szenario immer parat liegen, wenn doch etwas passiert ist. Bei der Entwicklung einer solchen Notfallplanung unterstütze ich Sie gern. Denn ein Not- oder Unfall kann einzelne betriebliche Abläufe oder das ganze Unternehmen zum Stillstand bringen.

Dann wächst neben den unmittelbaren Unfallfolgen daneben ein unkalkulierbarer wirtschaftlicher Schaden und gefährdet eventuell sogar die Unternehmensexistenz. Eine durchdachte Notfallplanung kann solche gravierenden Folgen verhindern oder zumindest reduzieren. Mit der Notfallplanung gewinnt jedes Unternehmen ein Stück Krisensicherheit.

Krisensicherheit

Begriffe wie Krisensicherheit oder Krisenmanagement und Notfallplanung besaßen lange nur eine wirtschaftliche Dimension. Vor allem Geschäftsmodelle oder -prozesse und Transformationen standen dabei im Mittelpunkt. Durch die Ausbreitung des neuen Corona-Virus SARS-CoV-2 bis zur weltweiten Pandemie mit noch nicht absehbaren wirtschaftlichen Folgen für jedes Unternehmen hat der Begriff Krisensicherheit eine zusätzliche Bedeutung im Bereich Arbeitsschutz gewonnen. Durch Auflagen und ebenso zum besseren Schutz der eigenen Mitarbeiter muss die Arbeitssicherheit in vielen Bereichen nun angepasst oder erweitert werden, damit der unternehmerische Betrieb gesichert bleibt.

Einen ersten Anforderungskatalog als „Arbeitsschutzstandard Covid-19“ hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales bereits herausgegeben. Neue An- und Herausforderungen werden mit Sicherheit folgen: Gehen wir Sie gemeinsam erfolgreich an.

Erfolgreich

Arbeitsschutz effektiv und erfolgreich unter dem Aspekt der Wirtschaftlichkeit gestalten: Diese Aufgabe erfülle ich seit Jahren leidenschaftlich und erfolgreich. Die Arbeitssicherheit sind mein Beruf und meine Berufung. Eine sichere Arbeitsumgebung schafft Arbeitsplätze, an denen die Menschen gern arbeiten. Menschen, die gern arbeiten, arbeiten motiviert und erfolgreich.

Da spreche ich aus eigener Erfahrung. Als Mitarbeiter werden diese Menschen dann umso wertvoller, denn sie machen dann ebenso ihren Arbeitgeber, ihr Unternehmen, erfolgreich. So zahlt sich Arbeitssicherheit am Ende immer aus.